BBI WIRTSCHAFTSBERATUNG GMBH
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06108 HALLE / SAALE
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AGB

§ 1 Allgemeines

Die BBI Wirtschaftsberatung GmbH arbeitet mit ihren Geschäftspartnern auf der Basis der allgemein anerkannten Rechtsgrundlagen, insbesondere des HGB, zusammen.

Darüber hinaus gelten die im Folgenden dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Änderungen dieser AGB oder Nebenabreden - auch durch unsere Mitarbeiter - bedürfen zu ihrer Gültigkeit ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung.

§ 2 Geltungsbereich

Die AGB gelten für Aufträge und Leistungen der BBI Wirtschaftsberatung GmbH in ihren Geschäftsfeldern Unternehmensentwicklung und Personalentwicklung sowie deren vornehmlichen Realisierungsformen Beratung, Moderation, Seminarleitung, Training und Coaching.

§ 3 Angebot, Auftrag, Vertrag

Die von der BBI Wirtschaftsberatung GmbH zu erbringenden Leistungen werden in Form von schriftlichen Angeboten fixiert. Leistungsort, Termine, Dauer, Ort der Durchführung, Berater und/oder Moderator, Seminarleiter und Trainer, Honorar und Spesensatz, Unterlagen, Aufwand, Kosten und spezielle Vereinbarungen werden im Angebot differenziert und leistungsbezogen geregelt. Aufwand und Preise beruhen auf den Erkenntnissen bei Angebotsabgabe. Angebote bleiben im Regelfall 30 Wochentage ab Ausstellungsdatum gültig.

Angebote werden durch schriftliche Bestätigung zum Auftrag bzw. Vertrag. Verträge kommen durch rechtsverbindliche Unterzeichnung des Auftraggebers und der BBI Wirtschaftsberatung GmbH zustande.

Nachträgliche Änderungen des Auftrages bzw. Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform.

§ 4 Leistungserbringung und Leistungsnachweis

Die BBI Wirtschaftsberatung GmbH verpflichtet sich, die vom Vertragspartner bestellten und von ihr schriftlich zugesagten Leistungen auf aktuellstem wissenschaftlichen Niveau und in hoher Qualität zu erbringen.
Sie kann sich zur Auftragsausführung selbständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei sie dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Gemäß vertraglicher Vereinbarung führt die BBI Wirtschaftsberatung GmbH einen Leistungsnachweis. Dies erfolgt im Regelfall ergebnisbezogen in Form einer Präsentation und Dokumentation der Ergebnisse.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seinem Unternehmen alle zur ordnungsgemäßen Ausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Für die Wahrhaftigkeit der gegebenen Auskünfte und übergebenen Materialien ist der Auftraggeber verantwortlich.

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt oder verzögert er eine ihm obliegenden Mitwirkung, kann der Auftragnehmer für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

§ 6 Vergütung der Leistung

Die Leistungsvergütung erfolgt aufwandsbezogen und/oder erfolgsabhängig. Maßgeblich sind immer die dazu getroffenen Vereinbarungen im schriftlich bestätigten Auftrag bzw. im rechtsverbindlich unterzeichneten Vertrag. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den für die beauftragte Leistung vereinbarten Preis zu zahlen.

Dies gilt auch für damit in Verbindung stehende Leistungen und Auslagen des Auftragnehmers an Dritte.

Der Auftragnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf Vergütung von – im Regelfall nachzuweisend – Nebenkosten wie

  • Übernachtungen
  • Reisekosten
  • Porto und Telefonkosten
  • Kopier- und Bindearbeiten
  • sonstige Sachkosten nach Belegvorlage

Die Vergütung erfolgt grundsätzlich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

Die BBI Wirtschaftsberatung GmbH ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. In diesem Fall werden Höhe der Vorauszahlung und Zahlungstermine im Vertrag schriftlich vereinbart.

§ 7 Rechnungslegung, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

Die Rechnungslegung erfolgt nach Abschluss der vereinbarten Leistungen bzw. nach abgeschlossenen Modulen, welche im Vertrag zu vereinbaren sind. Die Rechnung ist, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Wochentagen ohne Abzug zu begleichen. Im Zweifel ist das Rechnungsdatum für die Fälligkeit maßgebend.

Zahlungsverzug tritt spätestens 14 Wochentage nach Zugang der Rechnung beim Kunden ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die BBI Wirtschaftsberatung GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% p.a. über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bzw. des tatsächlich entstandenen Schadens bleibt vorbehalten.

§ 8 Förderung von Beratungs- und Weiterbildungsleistungen

Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann der Auftraggeber öffentliche Fördermittel für Beratungs- und Weiterbildungsmaßnahmen beanspruchen. Die Abwicklung der geförderten Maßnahmen und die Bezahlung der Leistungen erfolgen nach den gültigen Förderrichtlinien.

§9 Kündigung und Rücktritt

Verträge sind mit einer Frist von einem Monat kündbar. Von dieser Regelung bleibt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ausgenommen.

Die BBI Wirtschaftsberatung GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

  • eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird
  • eine vereinbarte Teilrechnung nicht oder nicht fristgerecht gezahlt wird
  • Tatbestände auftreten, die eine bewusste Täuschung des Auftragnehmers vermuten lassen und aus diesem Grund eine
    Leistungserbringung gemäß vereinbartem Vertrag unmöglich machen.

Kann eine vereinbarte Leistung zu einem vereinbarten Termin wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der BBI Wirtschaftsberatung GmbH nicht beeinflussbaren Umständen nicht erbracht werden, ist die BBI Wirtschaftsberatung berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten die Leistungen zu einem neu zu vereinbarenden Termin zu erbringen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, wenn beim Auftraggeber oder Auftragnehmer Tatbestände außerhalb ihres Einflussbereiches eingetreten sind, die eine Realisierung oder Vergütung der vereinbarten Leistung unmöglich machen.
In jedem Falle sind die bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten.

Beide Partner verpflichten sich, sich gegenseitig zu informieren, wenn nicht im eigenen Einflussbereich liegende Sachverhalte auftreten, die eine vereinbarte Leistungserbringung gefährden oder unmöglich machen.

§10 Beanstandungen und Haftung

Beanstandungen an der Leistung des Auftragnehmers sind unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Leistungserbringung in schriftlicher Form geltend zu machen.

Schadenersatz aus dem Vertrag kann gegenüber dem Auftragnehmer nur geltend gemacht werden, wenn bei der Erfüllung des Auftrages grob fahrlässig gehandelt wurde. Dabei haftet der Auftragnehmer max. in Höhe des fixen Honorars, das mit dem Auftraggeber für die strittige Leistung vereinbart worden war. Eine Haftung für Folgeschäden oder mittelbarer Schäden ist ausgeschlossen.

Soweit Veranstaltungen in Räumen auf Grundstücken Dritter stattfinden, haftet die BBI Wirtschaftsberatung GmbH gegenüber den Teilnehmern nicht bei Unfällen und Verlust oder Beschädigungen ihres Eigentums.

§11 Spezifische Regelungen für Veranstaltungen (Workshops, Seminare, Trainings)

Offene Veranstaltungen für Unternehmen

Mit der Anmeldung zu unternehmensoffenen Veranstaltungen werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Rechnung ist 14 Wochentage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Nicht vollständig in Anspruch genommene Leistungen können nicht erstattet werden. Die Stornierung der Anmeldung ist kostenfrei, wenn sie spätestens 21 Wochentage vor Seminarbeginn erfolgt. Bei einer Stornierung bis zu 14 Wochentagen vor Seminarbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Bei später eingehenden Absagen und Nichtteilnahme wird die Seminargebühr in voller Höhe fällig. Bei Stellung eines Ersatzteilnehmers fallen keine weiteren Gebühren an.

Die BBI Wirtschaftsberatung GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigen, von der BBI Wirtschaftsberatung nicht zu beeinflussenden Gründen, insbesondere bei plötzlicher Erkrankung von Referenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen, ohne dass sich daraus Regressansprüche ergeben.

Die BBI Wirtschaftsberatung GmbH behält sich weiterhin vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder gegebenenfalls einen anderen Trainer ersatzweise einzusetzen. Sollte eine Veranstaltung nicht stattfinden, erhält der Auftraggeber die gezahlte Gebühr zurück.

Firmenveranstaltungen

Firmenveranstaltungen werden auf der Basis schriftlicher Angebote vereinbart. Diese Vereinbarung kann grundsätzlich bis zu 24 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, auch ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise ordentlich gekündigt werden. Nach Überschreitung der genannten Frist wird jedoch eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des Seminarpreises fällig. Die Stornierungsgebühr kann verrechnet werden, wenn das abgesagte Seminar innerhalb von 6 Monaten nachgeholt wird. Die Teilnehmerzahl ist auf 12 begrenzt.

Ab dem 13. und jeden weiteren Teilnehmer (Grundlage Teilnehmerliste) wird ein zusätzlicher Preis/Teilnehmer berechnet.. Dieser Preis kann variieren und ist mit Bestandteil des Vertragsangebotes.
Für die Verfahrensweise in Bezug auf Räumlichkeiten, Speisen, Getränke, Übernachtungen gelten die Geschäftsbedingungen des Betreibers der Veranstaltungsstätte.

Für die Methodik und Didaktik ist der von der BBI Wirtschaftsberatung GmbH eingesetzte Moderator, Seminarleiter bzw. Trainer verantwortlich. Stellt der Moderator, Seminarleiter oder Trainer während der Veranstaltung fest, dass aufgrund des Veranstaltungsverlaufs Änderungen am ursprünglichen, mit dem Auftraggeber vereinbarten Konzept nötig sind, so entscheidet er über Art und Umfang der Änderung im Rahmen seines pädagogischen Ermessensspielraums. Er wird den Auftraggeber über die als notwendig erachteten konzeptionellen, methodischen oder didaktischen Veränderungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren. Daraus leitet sich für den Auftraggeber kein Recht ab, das Honorar zu kürzen.

Lehrmaterial

Das Lehrmaterial ist, wenn nicht anders ausgewiesen, Bestandteil des Veranstaltungspreises. Das Urheberecht am Lehrmaterial gebührt, wenn nicht anders ausgewiesen, allein der BBI Wirtschaftsberatung GmbH.

Der Auftraggeber und/oder die Veranstaltungsteilnehmer haben nicht das Recht, die Lehrmaterialien ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung der BBI Wirtschaftsberatung GmbH zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form gegenüber Dritten zu verwenden. Auch ein Ton- oder Videomitschnitt der Veranstaltung ist ohne schriftliche Genehmigung der BBI Wirtschaftsberatung nicht gestattet.

§12 Eigentumsvorbehalt

Die vereinbarte Leistung und deren schriftlicher Nachweis bleiben bis zur Rechnungsbegleichung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 13 Verschwiegenheitspflicht

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch nach Beendigung des Auftrages über alle geschäfts- und auftragsbezogenen Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers darf er sie weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten. Dies gilt auch für Veröffentlichungen.

§ 15 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist je nach Vereinbarung der Sitz des Auftraggebers oder Auftragnehmers. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht zutreffen, so lässt dies die anderen Bestimmungen unberührt. Die Partner verpflichten sich darüber hinaus, ggf. notwendige Spezifizierungen in Einzelverträgen festzulegen

Diese AGB treten zum 01. September 04 in Kraft.

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